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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Backmann24 GmbH
(Stand: 7. Januar 2020)

§ 1 Allgemeines

  1. Backmann24.de ist der Internetshop der Backmann24 GmbH // Bleichereistr. 28, 73066 Uhingen // Telefon: +49 7161 35 25 02 // Telefax: +49 7161 38 90 369 // E-Mail: info@backmann24.de // Geschäftsführer: Kathrin McKenna, Frank Lutz. Die Backmann24 GmbH ist somit Vertragspartner für alle Bestellungen aus diesem lnternetshop. An diese Adresse können Sie auch Ihre Beschwerden richten.

  2. Nach Auswahl der Ware kann der Kunde durch das Anklicken der Schaltfläche "zur Kasse" den Bestellvorgang starten. Der Kunde wird in mehreren Schritten durch den Bestellvorgang geführt. Der Kunde kann durch Anklicken des vorherigen Schrittes oder Anklicken eines beliebigen Schrittes im  rechts aufgeführten Bestellfortschritt eventuelle Eingabefehler korrigieren.

  3. Der Vertragstext wird nach dem Vertragsschluss durch die Backmann24 GmbH gespeichert und kann vom Kunden jederzeit angefordert werden. Die Bestelldaten können durch den Kunden nach Abschluss des Bestellvorganges ausgedruckt werden.

  4. Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

  5. Die Darstellung der Waren auf der Internetseite Backmann24.de stellt noch kein verbindliches Angebot dar. Der Kunde gibt durch Anklicken des Buttons "Jetzt kaufen!" ein verbindliches Angebot ab. Der Kunde erhält unverzüglich eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots des Kunden dar. Mit der E-Mail wird lediglich bestätigt, dass die Bestellung des Kunden eingegangen ist. Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn die Ausführung der Bestellung durch uns verbindlich bestätigt wird (Auftragsbestätigung) oder die Ware an den Kunden übersandt wird.

  6. Dem Kunden steht ein Widerrufsrecht zu, sofern er Verbraucher ist. Die Details finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung.

  7. Für unsere Waren besteht das gesetzliche Mängelhaftungsrecht, soweit nicht in § 8 anderes bestimmt ist.

§ 2 Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen

  1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

  2. Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen, die von vorstehenden Bedingungen abweichen, ihnen entgegenstehen oder sie ergänzen sollen, werden zu keiner Zeit Vertragsbestandteil, auch wenn sie der Fa. Backmann24 GmbH bekannt sind, wenn nicht deren Geltung ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Bedingungen des Kunden auf dessen Auftragsschreiben sind für uns nur verbindlich, wenn wir diese ausdrücklich bestätigt haben.

§ 3 Vertragsabschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben. Änderungen in technischer Ausführung, Form, Farbgebung und Gewicht bleiben vorbehalten, soweit es die Funktionalität der Ware nicht beeinträchtigt und für den Kunden zumutbar ist.

  2. Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, diese Ware erwerben zu wollen. Die Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie innerhalb von maximal vier Werktagen schriftlich bestätigen oder der Bestellung durch Übersendung der Ware nachkommen. Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Die Rechnungserstellung ist einer Auftragsbestätigung gleichzusetzen.

  3. Jeder Vertragsabschluss erfolgt unsererseits unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt jedoch nur dann, wenn eine Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere dann, wenn wir mit unserem Zulieferer ein kongruentes Deckungsgeschäft abschließen.

  4. Falls wir über bestellte Ware nicht verfügen können, wird der Kunde unverzüglich informiert. Eine etwa erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

  5. An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums-, Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor. Der Kunde darf diese nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob wir diese als vertraulich gekennzeichnet haben.

  6. Soweit wir dem Kunden Bild- und Textmaterial für Kataloge und ähnliches Werbematerial zur Verfügung stellen, behalten wir uns Urheber- und sonstige Schutzrechte ausdrücklich vor. Der Kunde darf dieses Material nur mit unserer jederzeit widerruflichen schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben. Die Weitergabe des Bild- und Textmaterials darf nur in der Form von Katalogen und geschäftsüblichem Werbematerial zum Vertrieb unserer Produkte eingesetzt werden. Eine Veränderung und / oder Ergänzung ist ohne unsere Genehmigung unzulässig.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

  1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

  2. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen gegen den Kunden aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor, die uns jetzt oder zukünftig zustehen.

  3. Falls der Kunde sich vertragswidrig verhält oder in Zahlungsverzug gerät, sind wir befugt, nach vorheriger, angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurück zu treten und die Ware heraus zu verlangen. Nehmen wir die Vorbehaltsware zurück, stellt dieses einen Rücktritt vom Vertrag dar. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. Pfänden wir die Vorbehaltsware, ist dieses ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten.

  4. Der Kunde ist in jedem Fall verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern, bis sie durch vollständige Zahlung in sein Eigentum übergeht.

  5. Ein Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern und / oder zu verwenden, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Unternehmer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Wir ermächtigen den Unternehmer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

  6. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Unternehmer auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzugs im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe der Forderungen solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen von uns gegen den Unternehmer bestehen. Der Unternehmer verpflichtet sich, den eingezogenen Betrag an uns weiterzuleiten in Höhe unseres Rechnungsbetrags. Gleichzeitig ermächtigt uns der Unternehmer, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer uns gegenüber in Zahlungsverzug gerät. Wir sind jedoch nicht verpflichtet, diesen Selbsteinzug vorzunehmen.

  7. Falls der Unternehmer be- oder verarbeitet, wird er dies nur in unserem Namen und in unserem Auftrag tun. Er verpflichtet sich, seine Geschäftspartner hierauf hinzuweisen. Wir erwerben Miteigentum an einer durch Verarbeitung mit einer fremden Sache entstandenen neuen Sache. Unser Miteigentum entspricht dem Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware (Rechnungsendbetrag inklusive Mehrwertsteuer) zu dem der sonstigen verarbeiteten Sachen. Das Gleiche gilt im Falle der Vermischung. Ist die Sache des Unternehmers in Folge der Vermischung als Hauptsache anzusehen, sind der Unternehmer und wir uns einig, dass der Unternehmer uns anteilmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt; die Übertragung nehmen wir hiermit an. Unser so entstandenes Allein- oder Miteigentum an einer Sache verwahrt der Unternehmer für uns. Für den Fall der Weiterveräußerung einer daher in unserem Miteigentum stehenden Sache erfolgt die Forderungsabtretung im Sinne des Abs. 5 anteilig im Verhältnis unseres Miteigentumsanteils zum Wert des Miteigentumsanteils weiterer Eigentums-vorbehaltslieferanten.

  8. Etwaige Beschädigungen oder Zerstörungen der Ware sowie Zugriffe Dritter auf die Ware hat der Kunde unverzüglich mitzuteilen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Das Gleiche gilt, falls die Ware in den Besitz eines Dritten wechselt. Der Kunde hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.

  9. Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, dabei steht uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten frei.

 § 5 Preise / Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Preise verstehen sich ab Werk Uhingen inkl. Verpackung, sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes festgelegt wurde. In unseren Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer eingeschlossen. Diese werden wir in der gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausweisen.

  2. Zahlung hat zu erfolgen durch Kreditkarte, Paypal, Barzahlung bei Abholung oder Vorauskasse per Banküberweisung.

  3. Ein Skontoabzug ist nur bei einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden zulässig. Der Kunde verpflichtet sich, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware und Zugang der Rechnung, spätestens binnen eines Monates nach Rechnungsdatum den Kaufpreis zu bezahlen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

  4. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.

  5. Eine Aufrechnung durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, seine Ansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt.

  6. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch des Kunden beruht auf demselben Vertragsverhältnis.

§ 6 Liefer-und Leistungszeit

  1. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw.), auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, verlängern in angemessenem Rahmen die Lieferfrist. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.

  2. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Kunde Mitwirkungs-pflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunde über.

§ 7 Gefahrenübergang – Versand / Verpackung

  1. Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Kunden zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten - auch bei vereinbarter Frachtfreilieferung - gehen zu Lasten des Kunden.

  2. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Für Beschädigungen auf dem Transport haften wir nicht. Werden uns Versandschäden gemeldet, so können diese zur Weiterleitung an die Transportperson nur berücksichtigt werden, wenn uns die Mitteilung spätestens fünf Tage nach Auslieferung der Sendung vorliegt.

  3. Angelieferte Gegenstände sind vom Besteller entgegen zu nehmen. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware gegenüber Bahn, Post oder Spediteur nur "unter Vorbehalt" anzunehmen, um die Rechte zur Geltendmachung eventueller Transportschäden zu wahren.

  4. Der Übergabe der Ware steht es gleich, wenn der Kunde in Annahmeverzug ist.

  5. Rücksendungen werden ohne unser Einverständnis nicht angenommen.

  6. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, so lagern wir die Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Dem Kunden werden, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, mindestens in Höhe von 0,5% des Rechnungsnettobetrags für jeden Monat berechnet. Wir sind auch berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist über die Liefergegenstände zu verfügen. Weitergehender Schadensersatz ist nicht ausgeschlossen.

§ 8 Gewährleistung

  1. Soweit der Kunde Unternehmer ist, muss dieser nicht versteckte Mängel innerhalb von 10 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen.

  2. Soweit ein wesentlicher Mangel der Ware vorliegt, sind wir unter Ausschluss der des Rücktritts- oder Minderungsrechtes des Kunden berechtigt, Nacherfüllung durchzuführen, soweit dies nicht unzumutbar ist. Die Nacherfüllung kann nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung neuer Ware erfolgen. Wir tragen im Falle der Mangelbeseitigung die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort befindet.

  3. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstandes weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Kunden zumutbar sind. Die gesetzlichen Vorschriften zu Minderung und / oder Rücktritt gelten jedoch dann uneingeschränkt, wenn der Abnehmer des Kunden als Verbraucher der verkauften neuen beweglichen Sache (Verkaufsgüterkauf) gilt und wegen des Mangels der Ware diese Rechte geltend macht.

  4. Die Gewährleistungsansprüche eines Unternehmers verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware beim Kunden, es sei denn, wir haben den Mangel arglistig verschwiegen; in dem letztgenannten Fall gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 9 Haftung

  1. Nicht ausdrücklich in diesen Geschäftsbedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche des Kunden für jede Form der Schlechterfüllung des Vertrages sowie Fälle der unerlaubten Handlung sind ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Wir haften auch für leichte Fahrlässigkeit, soweit es sich um Pflichten handelt, die für die Erreichung des Vertragszweckes unverzichtbar sind und auf deren strikte Einhaltung der Kunde vertrauen kann (Kardinalpflichten).

  2. Der Höhe nach beschränkt sich unsere Schadenersatzverpflichtung auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden; vertragsuntypische und unvorhersehbare Schäden übernehmen wir in keinem Falle.

§ 10 Mehr-oder Minderlieferungen

  1. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

  2. Wir sind Unternehmern gegenüber befugt, Mehr- oder Minderlieferungen pro Auftrag zu erbringen und den Verkaufspreis der Liefermenge entsprechend anzupassen. Eine Mehr- oder Minderlieferung von 10 % vom bestellten Auftrag gilt als zumutbar.

§ 11 Streitschlichtung

  1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO) bereit, die Sie hier finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.  Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten haben Verbraucher die Möglichkeit, diese Plattform - sobald diese von der Europäischen Kommission verfügbar ist - zu nutzen.

  2. An einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nehmen wir nicht teil, da wir eine direkte Kommunikation mit unseren Kunden und Geschäftspartnern bevorzugen.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, im Falle des Vertragsabschlusses mit einem Verbraucher um diejenigen Bestimmungen ergänzt, von denen nach dem Recht, das ohne Rechtswahlklausel anwendbar wäre, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.

  2. Bei Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch befugt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden inklusive dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.